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Dresdner Blätt´l 15. Jahrgang

Ausgabe 18/2004 vom 12. November 2004

 

Waldschlößchenbrücke.

Daten, Zahlen, Fakten.

Von André Schollbach

I.) Die Politiker-Versprechen

  • 10. März 1997, Wirtschaftsminister Dr. Kajo Schommer (CDU): „Die Stadt bekommt eine Brücke über die die Dresdner in zwei bis drei Jahren fahren können.“
  • 11.März 1997, Oberbürgermeister Dr. Herbert Wagner (CDU): „Wir rechnen mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren.“
  • 1999, Kommunalwahlprogramm der CDU: „Wir werden die Planungen vorantreiben, damit im Jahre 2000 mit dem Bau begonnen werden kann.“

II.) Die Umplanungen

Schriftliche Anfrage 1296/2003 vom 11.3.2003 an den Oberbürgermeister: „Wie oft ist das Verkehrsbauvorhaben Waldschlößchenbrücke bisher seit dem ersten Stadtrats-Beschluss 1996 ganz oder teilweise umgeplant worden?“

Antwort:

„Die Planungen und Umplanungen des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke standen und stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der jeweiligen Stadtratsbeschlusslage:

  1. Gemäß Beschluss vom 28.6.1996 sollten die Auswirkungen einer Waldschlößchenbrücke und einer 3. Marienbrücke alternativ zueinander bewertet werden. Dazu wurden Planungen vorgenommen und vorgelegt.
  2. Am 15.8.1996 beschloss der Stadtrat den Bau einer Brücke am Standort Walschlößchen und die Auslobung eines Realisierungswettbewerbs. Plangleiche Varianten für den rechtselbischen Brückenanschluss waren zu untersuchen, was auch erfolgte.
  3. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 15.5.1997 waren die rechts- und linkselbischen Brückenköpfe gemäß Variante 3.1 B planfrei auszubilden und ein Gleiskörper für die Straßenbahn vorzusehen. Entsprechende Planungen sind erfolgt und wurden im Rahmen des Wettbewerbs erarbeitet und vorgelegt.
  4. Der Stadtrat beauftragte den Oberbürgermeister am 12.02.1998, die Vorplanung für die Brücke entsprechend der Arbeit des 1. Preisträgers erarbeiten zu lassen. Die Planungen hierzu erfolgten. Die Ergebnisse der Vorplanung waren im Stadtrat zur Bestätigung und zur Veranlassung eines Planfeststellungsverfahrens vorzulegen. Im Rahmen der Vorplanung wurden Planunterlagen in mehreren Untervarianten erarbeitet, um in der Abwägung die beste Lösung auszuwählen.
  5. Am 4.2.1999 entschied der Stadtrat, die weitere Planung wie folgt umzusetzen:
  • linkselbischer Brückenkopf gemäß Variante 1.A.1
  • Stahlverbundbauweise der Brücke gemäß Variante B
  • rechtselbischer Brückenkopf gemäß Variante 1.A.1
  • Haupttunnel mit 3 Tunnelröhren gemäß Variante 3 a
  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau legte am 14.4.1999 fest, dass
  • die Gradiente gegenüber der Vorplanung im Bereich der Vogelwiese um ca. 2 m
    abgesenkt wird und
  • die Hauptbrücke bis zu einem unmittelbar südlich des dann in Troglage liegenden Käthe-Kollwitz-Ufers anzuordnenden Widerlagers zu führen ist.
  1. Am 5.5.1999 wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau im Ergebnis dessen Festlegungen vom 14.04.1999 erneut Varianten und Modifikationen vorgelegt.
  2. Der Stadtrat beschloss am 20.07.1999, dass der Tunnel Waldschlößchenstraße von nun an nur in zwei Röhren mit Nachrüstmöglichkeit der Straßenbahn zu planen ist.
  3. Die im Jahr 2000 eingereichte und auf den Stadtratsbeschlüssen basierende Plangenehmigungsunterlage führte zu starken Einwendungen der betroffenen Bürger. Das Planfeststellungsverfahren wurde ausgesetzt, um eine erneute Abwägung vorzunehmen.
  4. Im Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bau vom 04.10.2000 war eine Optimierung der Tunnellänge und Verkehrsverflechtung für die lange Rampenvariante sowie eine vertiefende Prüfung einer 1- oder 2-Ebenen-Lösung für die westliche Rampe der Variante 3.2 B vorzunehmen. Erneut wurden Planunterlagen erstellt.
  5. Am 10.11.2000 beschloss der Stadtrat, dass für die weitere Planung und das Planfeststellungsverfahren nun die Variante 3.2 B 1 zu Grunde zu legen ist. Es wurden von ihm Vorgaben für die Planung der östlichen und westlichen Rampe Bautzner Straße und für die Rampe Stauffenbergallee getroffen sowie für andere Einzelheiten. Die Planungen wurden entsprechend vorgenommen.
  6. Am 21.12.2000 erklärte das Straßenbauamt im Rahmen der baufachlichen Stellungnahme die Troglösung am Käthe-Kollwitz-Ufer für unwirtschaftlich. In den folgenden Planungen wurde die Gradiente linkselbisch um ca. 2 m angehoben, wodurch der Trog entfiel.
  7. In meinem Auftrag wurden im III/IV. Quartal 2001 Kosteneinsparungsmöglichkeiten gesucht und gefunden. In Folge einer Abwägung wurde die Variante 3.3 mit „Holländischen Rampen“ mit wesentlichen Kostenvorteilen gegenüber der Variante 3.2 B 1 bis zur Vorplanungstiefe bearbeitet. Nach anfänglicher Planung eines zweistreifigen Tunnels Waldschlößchenstraße mit dem Ziel der Kostenoptimierung wurde zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit am 16.11.2001 vereinbart, diesen Tunnel vierstreifig auszuführen. Die Vorplanung wurde entsprechend überarbeitet.
  8. Am 2.5.2002 wurde die Vorplanung zur Variante 3.3 dem Stadtrat vorgelegt. Er erachtete sie nicht für überzeugend und hält an der Variante 3.2 B 1 fest. Der Stadtrat traf folgende Maßgaben, die wiederum Änderungen gegenüber den vorliegenden Planunterlagen zur Variante 3.2 B 1 zur Folge haben:
  • Reduzierung der Brücke und des Waldschlösschentunnels durch Wegfall der Straßenbahnoption
  • Planung durchgängig vierstreifiger Fahrbahnen auf der Brücke und im Tunnel Waldschlößchenstraße
  • Schaffung von behindertengerechten Umsteigemöglichkeiten an der Bautzner Straße
  • kreuzungsfreier Anschluss für den Linksabbiegeverkehr aus der Bautzner Straße zur Brücke
  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau stimmte am 9.10.2002 einer Informationsvorlage zu, wonach als Konsequenz aus der Hochwasserkatastrophe vom August 2002 und nach Rücksprache mit dem SMWA folgende zwei wesentliche Änderungen der Planunterlagen vorgenommen werden sollten:
  • Entfall des niveaufreien Wenders
  • Anhebung der Hauptgradiente am rechtselbischen Brückenkopf

Mit diesen Planungsänderungen wurde am 20.2.2003 die Planfeststellungsunterlage eingereicht.“

III.) Die Arbeitsstunden

Schriftliche Anfrage 972/2002 vom 16.4.2002 an den Oberbürgermeister:

„Wie viele Arbeitsstunden der Stadtverwaltung wurden seit dem Jahre 1996 insgesamt für das Verkehrsbauvorhaben Waldschlößchenbrücke aufgewendet und welche Kosten waren damit verbunden?“

Antwort: „Die Arbeitsstunden der Stadtverwaltung wurden in dieser Zuordnung nicht erfasst.“

IV.) Die Planungskosten

Schriftliche Anfrage 1207/2003 vom 20.1.2003 an den Oberbürgermeister: „Mit welchem Finanzvolumen werden gegenwärtig die Kosten für Planung, Projektierung und Gutachten/Untersuchungen zur Realisierung des Verkehrsbauvorhabens Waldschlößchenbrücke veranschlagt?“

Antwort: „Gegenwärtig werden voraussichtlich insgesamt Finanzmittel für Planung, Gutachten und Projektierung des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke in Höhe von 13,1 Mio. Euro benötigt.“

Am 7.5.2001 teilte der damalige Oberbürgermeister Herbert Wagner auf eine schriftliche Anfrage hin mit, dass die Planungskosten voraussichtlich 8,69 Mio. Euro betragen werden.

Am 12.8.2001 teilte Oberbürgermeister Ingolf Rossberg mit, dass die Landeshauptstadt Dresden insgesamt von einem Planungs- und Vorbereitungsbedarf von 12,12 Mio. Euro ausgeht.

V.) Die Gesamtkosten

Am 15.08.1996 fasste der Stadtrat mit knapper Mehrheit den ersten Beschluss zum Bau der Waldschlößchenbrücke mit einem Gesamt-Budget von 100,7 Mio. Euro. Nach zahlreichen Umplanungen und ständig neuen Entscheidungen datiert der aktuell letzte Beschluss des Stadtrates vom 02.05.2002. Dabei wurde die so genannte Variante 3.2 B1 der Waldschlößchenbrücke mit einem Gesamt-Finanzvolumen von 137,6 Mio. Euro beschlossen.

VI.) Die Folgekosten

Schriftliche Anfrage 1280/2003 vom 26.2.2003 an den Oberbürgermeister: „In welcher Höhe wird der Betrieb der Waldschlößchenbrücke nach derzeitigem Stand jährlich Betriebs- und Unterhaltungskosten erfordern?“

Antwort: „Im Rahmen der Planung wurden folgende jährliche Kosten, die nach der Inbetriebnahme anfallen, ermittelt:

  • 69,0 TEUR Betriebskosten
  • 360,0 TEUR Unterhaltungskosten“

VII.) Brückenbau zügig und preiswert

In Torgau wurde eine neue Elbebrücke für 12,3 Mio. Euro errichtet. Sie ist seit 1993 in Betrieb.

Die neue Brücke in Meißen wurde 1997 eingeweiht. Die Gesamtkosten für dieses Projekt betrugen 12,10 Mio. Euro.

Im Jahre 1999 wurde der Brückenbau in Pirna für 36,9 Mio. Euro abgeschlossen.

Die neue Elbebrücke in Riesa kostete 13,4 Mio. Euro und wurde im Jahr 2001 eröffnet.

VIII.) Die Lärmprognose

a.) Scheitern des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2000

Am 14.7.2000 gab das Regierungspräsidium Dresden die Aussetzung des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Waldschlößchenbrücke bekannt. Als wesentliche Gründe wurden dabei die prognostizierten Überschreitungen der Lärmgrenzwerte um bis zu 15 dB(A), eine sich daraus möglicherweise ergebende enteignende Wirkung, sowie ein hohes Klagerisiko von betroffenen Bürgern angeführt.

b.) Grenzwerte (Immissionsgrenzwerte nach der 16. BimSchV)

Ort Tag Nacht
1. Krankenhäuser, Kur- und Altenheime, Schulen 57 db(A) 47 db(A)
2. reine und allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete (W) 59 db(A) 49 db(A)
3. Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebieten (M) 54 db(A) 54 db(A)
4. Gewerbegebiete (G) 59 db(A) 59 db(A)

c.) Schalltechnische Untersuchung Verkehrszug Waldschlößchenbrücke nach RLS-90/VLärmSchR 97 vom 13.2.2003

Teilprojekt Altstadtseite: Fetscherstraße/Käthe-Kollwitz-Ufer/Brücke

„Die Rechnung beinhaltet bereits zwei Schallschutzwände. An 28 Häusern verbleiben Grenzwertüberschreitungen ... Im Bereich der Knoten Käthe-Kollwitz-Ufer/Neubertstraße ... erreicht bzw. überschreitet z.T. erheblich der Beurteilungspegel den Wert von tags/nachts 70/60 dB(A).“

Teilprojekt Neustadtseite 1: Stauffenbergallee/Radeberger-/Waldschlößchenstraße

„Aktive Schallschutzmaßnahmen scheiden aus städtebaulichen Gründen hier aus. Es ergibt sich an 46 Häusern ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach. Die höchsten Grenzwertüberschreitungen liegen an der Wohnbebauung südlich der Stauffenbergallee [bis zu 17 dB(A)] und im Kreuzungsbereich mit der Radeberger Straße vor [bis zu 15 dB(A)].“

Teilprojekt Neustadtseite 2: Bautzner- / Fischhaus- / Heideparkstraße

„Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen auch hier nicht in Betracht. An 87 Häusern ... ergibt sich ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach. Aufgrund der hohen Verkehrszahlen und der neu zu errichtenden Lichtsignalanlagen an drei Einmündungen im Verlauf der Bautzner Straße kommt es dort zu Überschreitungen des Grenzwertes für Allgemeine Wohngebiete um etwa 17 dB(A), an der Einmündung Fischhausstraße punktuell bis zu 20 dB(A). Der berechnete Beurteilungspegel überschreitet insbesondere in diesen Bereichen auch erheblich den Wert von tags/nachts 70/60 dB(A).“

IX.) Die Verkehrsprognose

a.) Auswirkungen auf ausgewählte Brücken

Brücke

Verkehrsbelastung in Kfz/24 h

Zählwerte 2000/2001 Verkehrsprognose 2015
Loschwitzer Brücke 34.000 33.500
Albertbrücke 42.500 37.000
Carolabrücke 51.000 51.000
Augustusbrücke 10.000 8.000
Marienbrücke 33.500 33.000

b.) Auswirkungen auf ausgewählte Straßen

Straße

Verkehrsbelastung in Kfz/24h

  Differenzbelastung zwischen Planfall und Nullfall 2015 (Zunahme um) Verkehrsbelastung Planfall
mit W. Brücke 2015
(Zunahme auf)
Fetscherstraße
Bereich zwischen K.-K.-Ufer
und Blasewitzer Str. 
19.500 27.000
Fetscherstraße
Bereich zwischen Blasewitzer Str., Wormser Straße
13.500 24.000
Fetscherstraße
Bereich zwischen Wormser Str.
und Stübelallee
4.500 18.000
Wormser Straße 3.000 19.000
Käthe-Kollwitz-Ufer
Bereich zw. Fetscherstr.
und Händelallee
6.500 22.500
Käthe-Kollwitz-Ufer
Bereich zw. Lothringer Weg
und Vogesenweg
4.500 21.000
Bautzner Straße
Bereich zwischen Angelikastr.
und Fischhausstraße
2.000 30.500
Fischhausstraße
Bereich zwischen Bautzner Str.
und Heideparkstraße
5.000 16.000
Heideparkstraße 2.500 14.500
Stauffenbergallee
Bereich zwischen Radeberger Str. und Marienallee
23.000 40.000
Stauffenbergallee
Bereich zwischen Marienallee
und Königsbrücker Straße
17.000 40.500