Waldschlößchenbrücke.
Daten, Zahlen, Fakten.
Von André Schollbach
I.) Die Politiker-Versprechen
- 10. März 1997, Wirtschaftsminister Dr. Kajo Schommer (CDU): „Die
Stadt bekommt eine Brücke über die die Dresdner in zwei bis drei Jahren
fahren können.“
- 11.März 1997, Oberbürgermeister Dr. Herbert Wagner (CDU): „Wir
rechnen mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren.“
- 1999, Kommunalwahlprogramm der CDU: „Wir werden die Planungen
vorantreiben, damit im Jahre 2000 mit dem Bau begonnen werden kann.“
II.) Die Umplanungen
Schriftliche Anfrage 1296/2003 vom 11.3.2003 an den Oberbürgermeister:
„Wie oft ist das Verkehrsbauvorhaben Waldschlößchenbrücke bisher seit dem
ersten Stadtrats-Beschluss 1996 ganz oder teilweise umgeplant worden?“
Antwort:
„Die Planungen und Umplanungen des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke
standen und stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der jeweiligen
Stadtratsbeschlusslage:
- Gemäß Beschluss vom 28.6.1996 sollten die Auswirkungen einer
Waldschlößchenbrücke und einer 3. Marienbrücke alternativ zueinander
bewertet werden. Dazu wurden Planungen vorgenommen und vorgelegt.
- Am 15.8.1996 beschloss der Stadtrat den Bau einer Brücke am Standort
Walschlößchen und die Auslobung eines Realisierungswettbewerbs.
Plangleiche Varianten für den rechtselbischen Brückenanschluss waren zu
untersuchen, was auch erfolgte.
- Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 15.5.1997 waren die rechts- und
linkselbischen Brückenköpfe gemäß Variante 3.1 B planfrei auszubilden
und ein Gleiskörper für die Straßenbahn vorzusehen. Entsprechende
Planungen sind erfolgt und wurden im Rahmen des Wettbewerbs erarbeitet
und vorgelegt.
- Der Stadtrat beauftragte den Oberbürgermeister am 12.02.1998, die
Vorplanung für die Brücke entsprechend der Arbeit des 1. Preisträgers
erarbeiten zu lassen. Die Planungen hierzu erfolgten. Die Ergebnisse der
Vorplanung waren im Stadtrat zur Bestätigung und zur Veranlassung eines
Planfeststellungsverfahrens vorzulegen. Im Rahmen der Vorplanung wurden
Planunterlagen in mehreren Untervarianten erarbeitet, um in der Abwägung
die beste Lösung auszuwählen.
- Am 4.2.1999 entschied der Stadtrat, die weitere Planung wie folgt
umzusetzen:
- linkselbischer Brückenkopf gemäß Variante 1.A.1
- Stahlverbundbauweise der Brücke gemäß Variante B
- rechtselbischer Brückenkopf gemäß Variante 1.A.1
- Haupttunnel mit 3 Tunnelröhren gemäß Variante 3 a
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau legte am 14.4.1999 fest,
dass
- die Gradiente gegenüber der Vorplanung im Bereich der Vogelwiese um
ca. 2 m
abgesenkt wird und
- die Hauptbrücke bis zu einem unmittelbar südlich des dann in
Troglage liegenden Käthe-Kollwitz-Ufers anzuordnenden Widerlagers zu
führen ist.
- Am 5.5.1999 wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau im
Ergebnis dessen Festlegungen vom 14.04.1999 erneut Varianten und
Modifikationen vorgelegt.
- Der Stadtrat beschloss am 20.07.1999, dass der Tunnel
Waldschlößchenstraße von nun an nur in zwei Röhren mit
Nachrüstmöglichkeit der Straßenbahn zu planen ist.
- Die im Jahr 2000 eingereichte und auf den Stadtratsbeschlüssen
basierende Plangenehmigungsunterlage führte zu starken Einwendungen der
betroffenen Bürger. Das Planfeststellungsverfahren wurde ausgesetzt, um
eine erneute Abwägung vorzunehmen.
- Im Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bau
vom 04.10.2000 war eine Optimierung der Tunnellänge und
Verkehrsverflechtung für die lange Rampenvariante sowie eine vertiefende
Prüfung einer 1- oder 2-Ebenen-Lösung für die westliche Rampe der
Variante 3.2 B vorzunehmen. Erneut wurden Planunterlagen erstellt.
- Am 10.11.2000 beschloss der Stadtrat, dass für die weitere Planung
und das Planfeststellungsverfahren nun die Variante 3.2 B 1 zu Grunde zu
legen ist. Es wurden von ihm Vorgaben für die Planung der östlichen und
westlichen Rampe Bautzner Straße und für die Rampe Stauffenbergallee
getroffen sowie für andere Einzelheiten. Die Planungen wurden
entsprechend vorgenommen.
- Am 21.12.2000 erklärte das Straßenbauamt im Rahmen der baufachlichen
Stellungnahme die Troglösung am Käthe-Kollwitz-Ufer für
unwirtschaftlich. In den folgenden Planungen wurde die Gradiente
linkselbisch um ca. 2 m angehoben, wodurch der Trog entfiel.
- In meinem Auftrag wurden im III/IV. Quartal 2001
Kosteneinsparungsmöglichkeiten gesucht und gefunden. In Folge einer
Abwägung wurde die Variante 3.3 mit „Holländischen Rampen“ mit
wesentlichen Kostenvorteilen gegenüber der Variante 3.2 B 1 bis zur
Vorplanungstiefe bearbeitet. Nach anfänglicher Planung eines
zweistreifigen Tunnels Waldschlößchenstraße mit dem Ziel der
Kostenoptimierung wurde zwischen der Landeshauptstadt Dresden und dem
Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit am 16.11.2001
vereinbart, diesen Tunnel vierstreifig auszuführen. Die Vorplanung wurde
entsprechend überarbeitet.
- Am 2.5.2002 wurde die Vorplanung zur Variante 3.3 dem Stadtrat
vorgelegt. Er erachtete sie nicht für überzeugend und hält an der
Variante 3.2 B 1 fest. Der Stadtrat traf folgende Maßgaben, die wiederum
Änderungen gegenüber den vorliegenden Planunterlagen zur Variante 3.2 B
1 zur Folge haben:
- Reduzierung der Brücke und des Waldschlösschentunnels durch Wegfall
der Straßenbahnoption
- Planung durchgängig vierstreifiger Fahrbahnen auf der Brücke und im
Tunnel Waldschlößchenstraße
- Schaffung von behindertengerechten Umsteigemöglichkeiten an der
Bautzner Straße
- kreuzungsfreier Anschluss für den Linksabbiegeverkehr aus der
Bautzner Straße zur Brücke
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau stimmte am 9.10.2002
einer Informationsvorlage zu, wonach als Konsequenz aus der
Hochwasserkatastrophe vom August 2002 und nach Rücksprache mit dem SMWA
folgende zwei wesentliche Änderungen der Planunterlagen vorgenommen
werden sollten:
- Entfall des niveaufreien Wenders
- Anhebung der Hauptgradiente am rechtselbischen Brückenkopf
Mit diesen Planungsänderungen wurde am 20.2.2003 die
Planfeststellungsunterlage eingereicht.“
III.) Die Arbeitsstunden
Schriftliche Anfrage 972/2002 vom 16.4.2002 an den Oberbürgermeister:
„Wie viele Arbeitsstunden der Stadtverwaltung wurden seit dem Jahre
1996 insgesamt für das Verkehrsbauvorhaben Waldschlößchenbrücke
aufgewendet und welche Kosten waren damit verbunden?“
Antwort: „Die Arbeitsstunden der Stadtverwaltung wurden in dieser
Zuordnung nicht erfasst.“
IV.) Die Planungskosten
Schriftliche Anfrage 1207/2003 vom 20.1.2003 an den Oberbürgermeister:
„Mit welchem Finanzvolumen werden gegenwärtig die Kosten für Planung,
Projektierung und Gutachten/Untersuchungen zur Realisierung des
Verkehrsbauvorhabens Waldschlößchenbrücke veranschlagt?“
Antwort: „Gegenwärtig werden voraussichtlich insgesamt Finanzmittel für
Planung, Gutachten und Projektierung des Verkehrszuges
Waldschlößchenbrücke in Höhe von 13,1 Mio. Euro benötigt.“
Am 7.5.2001 teilte der damalige Oberbürgermeister Herbert Wagner auf
eine schriftliche Anfrage hin mit, dass die Planungskosten voraussichtlich
8,69 Mio. Euro betragen werden.
Am 12.8.2001 teilte Oberbürgermeister Ingolf Rossberg mit, dass die
Landeshauptstadt Dresden insgesamt von einem Planungs- und
Vorbereitungsbedarf von 12,12 Mio. Euro ausgeht.
V.) Die Gesamtkosten
Am 15.08.1996 fasste der Stadtrat mit knapper Mehrheit den ersten
Beschluss zum Bau der Waldschlößchenbrücke mit einem Gesamt-Budget von
100,7 Mio. Euro. Nach zahlreichen Umplanungen und ständig neuen
Entscheidungen datiert der aktuell letzte Beschluss des Stadtrates vom
02.05.2002. Dabei wurde die so genannte Variante 3.2 B1 der
Waldschlößchenbrücke mit einem Gesamt-Finanzvolumen von 137,6 Mio. Euro
beschlossen.
VI.) Die Folgekosten
Schriftliche Anfrage 1280/2003 vom 26.2.2003 an den Oberbürgermeister:
„In welcher Höhe wird der Betrieb der Waldschlößchenbrücke nach
derzeitigem Stand jährlich Betriebs- und Unterhaltungskosten erfordern?“
Antwort: „Im Rahmen der Planung wurden folgende jährliche Kosten, die
nach der Inbetriebnahme anfallen, ermittelt:
- 69,0 TEUR Betriebskosten
- 360,0 TEUR Unterhaltungskosten“
VII.) Brückenbau zügig und preiswert
In Torgau wurde eine neue Elbebrücke für 12,3 Mio. Euro errichtet. Sie
ist seit 1993 in Betrieb.
Die neue Brücke in Meißen wurde 1997 eingeweiht. Die Gesamtkosten für
dieses Projekt betrugen 12,10 Mio. Euro.
Im Jahre 1999 wurde der Brückenbau in Pirna für 36,9 Mio. Euro
abgeschlossen.
Die neue Elbebrücke in Riesa kostete 13,4 Mio. Euro und wurde im Jahr
2001 eröffnet.
VIII.) Die Lärmprognose
a.) Scheitern des Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2000
Am 14.7.2000 gab das Regierungspräsidium Dresden die Aussetzung des
Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Waldschlößchenbrücke
bekannt. Als wesentliche Gründe wurden dabei die prognostizierten
Überschreitungen der Lärmgrenzwerte um bis zu 15 dB(A), eine sich daraus
möglicherweise ergebende enteignende Wirkung, sowie ein hohes
Klagerisiko von betroffenen Bürgern angeführt.
b.) Grenzwerte (Immissionsgrenzwerte nach der 16. BimSchV)
|
Ort |
Tag |
Nacht |
|
1. Krankenhäuser, Kur- und Altenheime, Schulen |
57 db(A) |
47 db(A) |
|
2. reine und allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
(W) |
59 db(A) |
49 db(A) |
|
3. Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebieten (M) |
54 db(A) |
54 db(A) |
|
4. Gewerbegebiete (G) |
59 db(A) |
59 db(A) |
c.) Schalltechnische Untersuchung Verkehrszug Waldschlößchenbrücke
nach RLS-90/VLärmSchR 97 vom 13.2.2003
Teilprojekt Altstadtseite: Fetscherstraße/Käthe-Kollwitz-Ufer/Brücke
„Die Rechnung beinhaltet bereits zwei Schallschutzwände. An 28
Häusern verbleiben Grenzwertüberschreitungen ... Im Bereich der Knoten
Käthe-Kollwitz-Ufer/Neubertstraße ... erreicht bzw. überschreitet z.T.
erheblich der Beurteilungspegel den Wert von tags/nachts 70/60 dB(A).“
Teilprojekt Neustadtseite 1: Stauffenbergallee/Radeberger-/Waldschlößchenstraße
„Aktive Schallschutzmaßnahmen scheiden aus städtebaulichen Gründen
hier aus. Es ergibt sich an 46 Häusern ein Anspruch auf passive
Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach. Die höchsten
Grenzwertüberschreitungen liegen an der Wohnbebauung südlich der
Stauffenbergallee [bis zu 17 dB(A)] und im Kreuzungsbereich mit der
Radeberger Straße vor [bis zu 15 dB(A)].“
Teilprojekt Neustadtseite 2: Bautzner- / Fischhaus- /
Heideparkstraße
„Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen auch hier nicht in Betracht. An
87 Häusern ... ergibt sich ein Anspruch auf passive
Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach. Aufgrund der hohen Verkehrszahlen
und der neu zu errichtenden Lichtsignalanlagen an drei Einmündungen im
Verlauf der Bautzner Straße kommt es dort zu Überschreitungen des
Grenzwertes für Allgemeine Wohngebiete um etwa 17 dB(A), an der
Einmündung Fischhausstraße punktuell bis zu 20 dB(A). Der berechnete
Beurteilungspegel überschreitet insbesondere in diesen Bereichen auch
erheblich den Wert von tags/nachts 70/60 dB(A).“
IX.) Die Verkehrsprognose
a.) Auswirkungen auf ausgewählte Brücken
|
Brücke |
Verkehrsbelastung in Kfz/24 h |
|
|
Zählwerte 2000/2001 |
Verkehrsprognose 2015 |
|
Loschwitzer Brücke |
34.000 |
33.500 |
|
Albertbrücke |
42.500 |
37.000 |
|
Carolabrücke |
51.000 |
51.000 |
|
Augustusbrücke |
10.000 |
8.000 |
|
Marienbrücke |
33.500 |
33.000 |
b.) Auswirkungen auf ausgewählte Straßen
|
Straße |
Verkehrsbelastung in Kfz/24h
|
| |
Differenzbelastung zwischen Planfall und Nullfall
2015 (Zunahme um) |
Verkehrsbelastung Planfall
mit W. Brücke 2015
(Zunahme auf) |
Fetscherstraße
Bereich zwischen K.-K.-Ufer
und Blasewitzer Str. |
19.500 |
27.000 |
Fetscherstraße
Bereich zwischen Blasewitzer Str., Wormser Straße |
13.500 |
24.000 |
Fetscherstraße
Bereich zwischen Wormser Str.
und Stübelallee |
4.500 |
18.000 |
|
Wormser Straße |
3.000 |
19.000 |
Käthe-Kollwitz-Ufer
Bereich zw. Fetscherstr.
und Händelallee |
6.500 |
22.500 |
Käthe-Kollwitz-Ufer
Bereich zw. Lothringer Weg
und Vogesenweg |
4.500 |
21.000 |
Bautzner Straße
Bereich zwischen Angelikastr.
und Fischhausstraße |
2.000 |
30.500 |
Fischhausstraße
Bereich zwischen Bautzner Str.
und Heideparkstraße |
5.000 |
16.000 |
|
Heideparkstraße |
2.500 |
14.500 |
Stauffenbergallee
Bereich zwischen Radeberger Str. und Marienallee |
23.000 |
40.000 |
Stauffenbergallee
Bereich zwischen Marienallee
und Königsbrücker Straße |
17.000 |
40.500 |
|